Warum dieser Kurs?
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen.
Besonders zur Brandbekämpfung und Evakuierung der in seinem Unternehmen Beschäftigten ist die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern und Benennung von Evakuierungshelfern ein unverzichtbarer Beitrag, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.
Konkretisiert werden die Anforderungen an Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2. Hier werden die theoretischen Inhalte einer Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vorgegeben. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
Was Sie lernen
In der Veranstaltung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutzhelfers und Evakuierungshelfers vermittelt. -Sie sind in der Lage, erforderliche Maßnahmen gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen.
Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen.