Wegeunfälle – Versicherungsschutz besteht nicht nur am Arbeitsplatz
Egal wie und egal ob zu Fuß oder mit einem Verkehrsmittel, ein Unfall ist schnell passiert. Auf dem Weg zur Arbeitsstelle oder auf dem Nachhauseweg handelt es sich dabei um einen Wegeunfall. Da die Fahrt zum Arbeitsplatz in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit steht, handelt es sich beim Wegeunfall immer auch um einen Arbeitsunfall. Für beide Unfallvarianten bieten die Versicherungsträger gleiche Versicherungsbedingungen. Doch wann beginnt der Schutz, setzt aus oder erlischt? Die wichtigsten Fakten dazu hat die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
gesetzliche Unfallversicherung) zusammengetragen. Hier finden Sie die wichtigsten Fakten zu ihrem Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg.
- Auf dem direkten Weg zur Arbeit ist man versichert. Übernachtet man nicht zu Hause, sondern an einem anderen Ort, besteht auch von dort aus Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit. Der Weg muss allerdings in einem angemessenen Entfernungsverhältnis zum üblichen Arbeitsweg stehen.
- Wer die Kinder auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten, Hort oder zur Tagesmutter bringt und dafür einen Umweg nehmen und damit vom direkten Arbeitsweg abweichen muss, ist auch auf diesem Umweg versichert.
- Tanken, einen Kaffee holen oder den Wocheneinkauf erledigen? Unterbricht man den Arbeitsweg dafür nur kurz, lebt der Versicherungsschutz nach dem Zwischenstopp wieder auf. Dauert die Unterbrechung jedoch länger als zwei Stunden, erlischt er.
- Auf dem direkten Nachhauseweg besteht Versicherungsschutz. Wer nach der Arbeit, statt nach Hause zu fahren, zum Fußballtraining fährt, ist auch auf der Strecke bis zum Platz versichert. Der Weg vom Vereinsplatz nach Hause ist nicht mehr versichert.
- Nicht immer ist der direkte Weg der verkehrsgünstigste. Ändert man die Route, um Staus oder Baustellen zu umgehen, ist dieser Umweg auch versichert. Allein wegen einer „schöneren“ Strecke nicht den direkten Weg zu nehmen gilt hingegen als rein privater Grund und ist damit nicht versichert.
- Ob per Fahrrad, im Auto, in der Straßenbahn, zu Fuß oder mit dem Skateboard – wie man zur Arbeit kommt, ist unerheblich für den Versicherungsschutz.
Quelle: Certo Portal (Magazin für Sicherheit und Gesundheit)
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